Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Laden von E-Fahrzeugen mit Strom an durch Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur (nachfolgend „Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur“), mit Sitz Auf der Heue 29, 49624 Löningen, Telefon: +49 (0) 0160 92092002, als EMP betriebenen Ladepunkten sowie die Abrechnung der durch Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur hierbei erbrachten Leistungen. Stand November 2020.
1. Definitionen
1.1 AGB bezeichnet diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1.2 App ist die von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur verwendete Applikation des Dienstanbieters der reev GmbH, Sandstraße 3, 80335 München.
1.3 E-Fahrzeug ist ein mit einem Elektroantrieb versehenes Fahrzeug, welches über einen Ladepunkt Strom beziehen kann und dem Personenkraftverkehr zuzuordnen ist.
1.4 EMP steht für ”Electro-Mobility Provider“. Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur bietet als solcher Kunden das Laden eines E-Fahrzeugs über einen Ladepunkt an.
1.5 Ladepunkt bezeichnet die jeweilige Ladevorrichtung, über welche E-Fahrzeuge geladen werden können.
1.6 Ladestation ist die durch Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur hergestellte Ladestation für E-Fahrzeuge, welche über einen Ladepunkt oder mehrere Ladepunkte verfügt.
1.7 Roamingpartner sind Partnerunternehmen von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur, die über eine eigene Plattform Ladestationen und Ladepunkte verschiedener Anbieter vernetzten und es dem Kunden so ermöglichen, auch ohne eine unmittelbare Registrierung bei Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur über die Ladepunkte von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur E-Fahrzeuge mit Strom zu beladen.
2. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1 Die Regelungen dieser AGB beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sollten sich diese und/oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, ist Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur berechtigt, die Bedingungen insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht.
2.2 Es bleiben Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur sonstige Änderungen und Ergänzungen der AGB und der jeweiligen Leistungsbeschreibungen vorbehalten, sofern sie zum Vorteil des Kunden, oder unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien für den Kunden zumutbar sind.
2.3 Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur wird dem Kunden die Ergänzungen bzw. Änderungen mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden in Schrift oder Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
3. Nutzung eines Ladepunkts
3.1 Der Kunde kann an einem Ladepunkt von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur (i) als registrierter Nutzer über die hierfür angebotene App; (ii) als registrierter Nutzer eines Roamingpartners von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur; oder (iii) als Ad Hoc Nutzer, also ohne Registrierung bei Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur oder einem Roamingpartner, mittels Nutzung eines am Ladepunkt angebrachten QR-Codes, Strom laden.
3.2 Soweit der Kunde registrierter Kunde ist, gelten neben diesen AGB die Nutzungsbedingungen der APP bzw. die Bedingungen des jeweiligen Roamingpartners.
4. Vertragsschluss
4.1 Der Vertrag für das Laden von Strom über den Ladepunkt wird mit erfolgreicher Registrierung des Kunden an dem jeweiligen Ladepunkt und Beginn des Ladevorgangs geschlossen. Der Ladevorgang beginnt, mit dem Anstecken des Ladekabels am E-Fahrzeug.
4.2 Der Ladevorgang endet mit dem Abstecken des Ladekabels.
5. Vergütung
5.1 Es gelten die jeweils über die APP abrufbaren Tarife für das Laden eines E-Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Mit Beginn des Ladevorgangs stimmt der Kunde den Tarifen zu. Die Tarife sind Brutto-Preise und verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
5.2 Es werden die durch den Kunden geladenen Kilowattstunden abgerechnet.
5.3 Etwaige durch den Kunden am Standort zu zahlende Parkgebühren oder Benutzungsentgelte für das Halten oder Parken eines Fahrzeugs sowie auch Kosten einer Mobilfunkverbindung des Kunden im Rahmen der Nutzung eines Smartphones oder Tablets für Anmeldevorgänge sind in den Tarifen nicht enthalten.
6. Zugang zu den Ladepunkten
6.1 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Ladepunkts. Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur übernimmt eine Gewähr für die Zugänglichkeit zum Standort.
6.2 Der Kunde hat den Ladepunkt nach Beendigung des Ladevorgangs unverzüglich freizugeben. Soweit am Standort des Ladepunkts besondere Bedingungen des Aufenthalts gelten, hat der Kunde diese zu beachten.
7. Nutzung eines Ladepunkts
7.1 Der Ladepunkt ist bestimmungsgemäß und entsprechend der am Ladepunkt befindlichen Bedienungsanleitung mit der entsprechenden Sorgfalt zu benutzen. Es dürfen ausschließlich E-Fahrzeuge angeschlossenen werden, jedoch keine anderen Verbraucher.
7.2 Nach erfolgreicher Autorisierung am Ladepunkt hat der Kunde das E-Fahrzeug ordnungsgemäß am Ladepunkt anzuschließen und den Ladevorgang unverzüglich zu beginnen.
7.3 Das Beladen darf nur mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungskapazität zugelassenen Ladekabels erfolgen. Der Kunde hat den Ladevorgang laufend zu überwachen.
8. Sorgfaltspflichten des Kunden
8.1 Vor Beginn des Ladevorgangs hat der Kunde das Ladekabel und die Steckverbindungen, sowohl an seinem E-Fahrzeug, als auch am Ladepunkt, auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Stellt der Kunde Knicke, Risse, Blankstellen oder andere Beschädigungen am Ladekabel fest, ist der Ladevorgang unverzüglich zu beenden. Der Kunde wird Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur über festgestellte Beschädigungen über die auf der Ladestation angebrachte Hotline-Nummer informieren.
8.2 Der Kunde haftet für das Einhalten der geltenden technischen Bestimmungen im Hinblick auf E-Fahrzeug und Ladekabel. Sämtliche elektrotechnischen Schutzvorschriften sowohl des Fahrzeugherstellers als auch betreffend die Ladestation sind einzuhalten.
8.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Liegt dieser vor, ist nur eine einphasige Beladung des E-Fahrzeugs zulässig (230 V). Im Übrigen erkennt dies die Ladeinfrastruktur und schaltet den Stromkreis ab.
9. Abrechnung und Zahlung
9.1 Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur rechnet die gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen unverzüglich nach Abschluss des Ladevorgangs online ab. Die Vergütung ist sofort fällig. Mit dem Erbringen der Zahlungsdienstleistungen beauftragt Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur ein Partnerunternehmen, welches über die hierfür erforderlichen Zulassungen verfügt.
9.2 Die Zahlung geschuldeter Vergütungen erfolgt über eine Kreditkarte des Kunden, mittels der mobilen APP, einem QR-Code, per Apple Pay oder Google Pay.
9.3 Der Kunde haftet für die Vollständigkeit der Angabe seiner Zahlungsdaten und eine ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos.
10. Haftung von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur
10.1 Die Haftung von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur, welche nicht Organe oder leitende Angestellte von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur sind, fahrlässig verursacht werden.
10.3 Jegliche Haftung von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur für immaterielle, indirekte oder Folgeschäden, einschließlich u.a. für entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen oder Vertragsverluste, die durch das Nichteinhalten oder die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten seitens Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur verursacht werden oder entstehen, sind ausgeschlossen.
10.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen des Kunden (i) wegen Vorsatz, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iii) wegen arglistig verschwiegener Mängel, (iv) wegen Mängeln bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Haftungsregelung bzw. Verjährungsfrist), (v) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur.
11. Datenschutz, Änderung von Kundendaten
11.1 Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur bedient sich beim Erbringen der Vertragsleistungen auch Dienstleistern. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an diese zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder Dienstleister im Auftrag von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur personenbezogene Daten verarbeiten, hat Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur mit ihren Partnern den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsdatenverarbeitung (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit für ein Land, in welchem Partnerunternehmen ansässig sind, kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.
11.2 Für die Zahlungsabwicklung bedient sich Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur eines zertifizierten und für diese Geschäfte zugelassenen Zahlungsdienstleisters. Bzgl. der Verarbeitung der personenbezogenen Daten hat Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur mit dem Partner einen Vertrag über die auftragsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten i.S.v. Art. 28 DSGVO geschlossen.
11.3 Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand ist weiter berechtigt, jederzeit deren Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist.
11.4 Alle Informationswünsche sind an Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur zu richten, unter möglichst genauer Angabe der Frage. Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.
11.5 Zusätzlich können Kunden unter schrand@schrand-elektrotechnik.de den Datenschutzbeauftragten von Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur kontaktieren.
11.6 Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Deutschland.
11.7 Personenbezogenen Daten von Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Schrand Elektrotechnik und Ladeinfrastruktur und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Ladevorgang ist der Sitz der beklagten Partei.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollten die Parteien feststellen, dass in den AGB eine Lücke ist, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zum Ausfüllen der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten. Diese soll, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommen, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrags oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Die Parteien werden sich in diesem Fall über eine wirksame oder durchführbare Bestimmung oder eine Bestimmung zum Ausfüllen der Lücke einigen, die wirtschaftlich und rechtlich dem Sinn und Zweck des Vertrags am nächsten